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Samstag
01.11.2003

Die Aargauer Regierung will die Werbung für Tabak und alkoholische Getränke mehr einschränken. Der Nutzen für die Volksgesundheit und die Suchtvorbeugung sei grösser als der Verlust für die Werbewirtschaft, schrieb der Regierungsrat am Freitag. Lilian Studer (EVP) verlangte mit einer Motion, dass nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch in und an öffentlichen Gebäuden nicht mehr für Tabak und Alkohol geworben werden dürfe. Das Verbot soll auch für alle von öffentlichem Grund aus einsehbaren Orte gelten. Der Regierungsrat will den Vorstoss entgegennehmen. Über die Ausgaben für Alkohol-Werbung in der Schweiz lägen keine genauen Zahlen vor, so der Regierungsrat. Im Bereich Tabak würden jährlich 39 Mio. Franken für Sponsoring und 71 Mio. Franken für Werbung ausgegeben. Diese 71 Mio. Franken entsprächen 1,51% des gesamten Schweizer Werbe-Umsatzes.

Kantonale Einschränkungen für Tabak- und Alkoholwerbung sind laut einem Bundesgerichtsurteil aus dem Kanton Genf zulässig. Bereits ein Verbot eingeführt hat auch der Kanton Basel-Stadt. In neun Kantonen, darunter Basel-Landschaft, Bern und Zürich, wurden parlamentarische Vorstösse zur Tabak- und Alkoholwerbung überwiesen. Wie im Aargau sind auch in Schwyz und im Tessin Vorstösse hängig. Dagegen lehnten die Kantone Solothurn und Wallis Werbe-Beschränkungen ab.