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Dienstag
20.05.2003

Die Werbung für alkoholische Getränke und Raucherwaren soll im Aargau stark eingeschränkt werden. EVP-Grossrätin Lilian Studer verlangt in einer am Dienstag eingereichten Motion, das bereits geltende Verbot auszuweiten. Alkohol- und Tabakwerbung ist im Kanton Aargau auf Grundstücken des Kantons und vieler Gemeinden untersagt, wie Studer in ihrem Vorstoss feststellt. Sie will das Werbeverbot nun auf öffentliche Gebäude ausdehnen. Auch auf privaten Grundstücken, die vom öffentlichen Grund aus einsehbar sind, sollen keine Werbebotschaften mehr platziert werden können. Studer beruft sich auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Kanton Genf. Werbeverbote für Getränke mit über 15 Volumenprozenten Alkohol und Tabak verstiessen demnach weder gegen die Wirtschaftsfreiheit noch gegen das Binnenmarktgesetz, die Eigentumsgarantie oder die Informations- und Pressefreiheit.

Vorstösse gegen Alkohol- und Tabakwerbung wurden im April bereits im Bernischen Grossen Rat überwiesen, gegen den Willen der Regierung. Eine Mehrheit fanden ähnlich lautende Vorstösse im April auch im Baselbieter Landrat. Vergleiche auch: Schweizer Werbung lanciert Kampagne gegen Werbeverbote, Baselbieter Parlament für Werbeverbot für Tabak und Alkohol, Kanton St. Gallen schränkt Tabakwerbung ein, Kanton Zürich liebäugelt mit Suchtmittel-Werbeverbot, Kantonales Werbeverbot für Alkohol und Tabak zulässig