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Mittwoch
09.10.2002

Seit dem 1. Oktober müssen Baugesuche für Sendeanlagen im Kanton Aargau der zuständigen Gemeinde und dem Baudepartement vorgelegt werden. Der Kanton will damit sicher stellen, dass Entscheide mit der nötigen Fachkenntnis gefällt werden. Betroffen sind unter anderem Mobilfunk-Sendeanlagen, Anlagen für Rundfunk und Funk sowie Radaranlagen, wie das Baudepartement am Mittwoch mitteilte. Der Kanton will mit der neuen Regelung die Gemeinden beim Vollzug der seit Februar 2002 gültigen Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) unterstützen.