Am Donnerstag treffen vor dem Bundesverwaltungsgericht Google und der Datenschützer Hanspeter Thür aufeinander. Zum Gerichtstermin kommt es, weil Google gemäss dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sechs Punkte einer im September 2009 übergebenen «Empfehlung» zu wenig beachtet hat. Diese Punkte haben daraufhin Eingang in eine Klage gefunden.
«Wenn der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer sagt, dass 99 Prozent der Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, genügt uns dies nicht. Wir verlangen eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung», sagte am Dienstag Kosmas Tsiraktsopoulos, Info-Chef des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, gegenüber dem Klein Report. «Weil Google behauptet hat, eine vollständige Unkenntlichmachung sei nicht machbar und eine Umsetzung unseres Begehrens abgelehnt hat, müssen wir gerichtlich vorgehen», so Tsiraktsopoulos. «Uns geht es hier auch um die Klärung einer Grundsatzfrage: Nämlich der, was ein Unternehmen auf öffentlichem Grund für eine Internetaufschaltung aufnehmen darf und was nicht», erklärte er. Denn es dürfe nicht sein, dass das Bild einer Person ohne deren Einverständnis aufs Internet aufgeschaltet werde.
Wichtig sei dem Datenschutzbeauftragten auch, dass Aufnahmen aus Privatstrassen gelöscht werden, wenn keine Einwilligung dafür vorliegt, oder das Aufnahmen von umfriedeten Orten entfernt werden und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert wird. «Besonders wichtig ist, dass Google der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie Spitäler, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt. Hier haben wir auf Google Maps einige Beispiele gefunden, bei denen dies nicht der Fall war. Wir werden diese Beispiele dem Gericht auch einreichen», erklärte Kosmas Tsiraktsopoulos gegenüber dem Klein Report.
«Schliesslich ist es auch wichtig, dass Google die Kamerafahrten ankündigt», so der Info-Chef. Konkret wird in der Klage verlangt, dass sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Aufschaltung informiert wird, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
Kosmas Tsiraktsopoulos hofft natürlich, dass die Richter zugunsten der Datenschützer urteilen. «Wir hätten nicht geklagt, wenn unsere Klage völig aussichtslos wäre. Ich bin zuversichtlich», erklärte Tsiraktsopoulos.




