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Donnerstag
23.04.2020

IT / Telekom / Druck

Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen beim 5G-Ausbau der Mobile-Netze definiert. Die Grenzwerte für die Strahlenbelastung bleiben vorerst unangetastet.

Um aufzuzeigen, wie stark die Bevölkerung durch die neue «adaptiven» Antennen-Technologie tatsächlich belastet wird, seien Testmessungen notwendig, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. «Gestützt auf die Ergebnisse der Testmessungen wird das Uvek eine Vollzugshilfe erarbeiten.»

Zudem soll das Departement die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Priorität haben dabei die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung sowie die Schaffung der neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung.

Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug, eine bessere Information der Bevölkerung und eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung sind ebenso vorgesehen.

Beibehalten möchte der Bundesrat «zurzeit» die geltenden Grenzwerte für die Strahlenbelastung. Die Arbeitsgruppe habe sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können, heisst es zu diesem umstrittenen Punkt.

Das Parlament hatte es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte zu lockern.