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Dienstag
15.09.2009

Dem deutschen TV-Sender Sat.1 wurde eine Busse in der Höhe von 40 000 Euro auferlegt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ist gemäss Mitteilung vom Dienstag zum Schluss gekommen, dass Sat.1 während der Sendung «Quiznight» in vier Fällen gegen die neue deutsche Gewinnspielsatzung verstossen habe.

Beanstandet werden unter anderem irreführende Äusserungen zur Anzahl der geschalteten Telefonleitungen. Gemäss ZAK werde «wahrheitswidrig suggeriert, dass der Zeitpunkt, zu dem ein Anrufer durchgestellt werde, durch die Anzahl der geschalteten Leitungen beziehungsweise durch gemeinsames Anrufen aller zu beeinflussen sei».

«Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden», kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich in der Mitteilung den Entscheid für die Busse. Bei Sat.1 wollte man trotz mehrmaligem Nachfragen des Klein Reports keine Stellung beziehen.

Neben Sat.1 muss das Vierte wegen Verstössen in den Sendungen «Spiel mit mir» und «Cashquiz» eine Busse in der Höhe von 12 000 Euro bezahlen. Eine Beanstandung hat überdies Super RTL bei der Sendung «Masterquiz» kassiert. Gegen den Sender 9live laufen verschiedene Ordnungswidrigkeitsverfahren, an deren Ende ebenfalls Geldbussen stehen. Die ZAK wird sich im Oktober wieder mit dem Thema befassen.