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Mittwoch
20.12.2017

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Ehemals 022 Télégenève SA: Naxoo

Ehemals 022 Télégenève SA: Naxoo

Die Wettbewerbskommission (Weko) belegt Naxoo mit einer Sanktion von rund 3,6 Millionen Franken, wie sie am Dienstagmorgen mitteilte. Der Genfer Kabelnetzbetreiber habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Naxoo (ehemals 022 Télégenève SA) ist im Wesentlichen in der Stadt Genf aktiv. Dort habe das Unternehmen «insbesondere gegenüber Liegenschaftseigentümern, Herstellern und Drittanbietern von Systemanschlüssen sowie Endkunden» Missbrauch seiner Marktbeherrschung betrieben, urteilte die Weko.

Konkret habe Naxoo unangemessene Geschäftsbedingungen beim physischen Anschluss der Liegenschaften an das Kabelnetz erzwungen und sich somit die exklusive Nutzung der Hausverkabelung, die für den Betrieb der Kabelanschlüsse beim Endkunden nötig ist, gesichert.

«Dadurch wurden Liegenschaftseigentümer daran gehindert, ihre Hausverkabelung auch anderweitig zu nutzen und auf dieser beispielsweise ein Satellitensystem zur Gemeinschaftsnutzung zu installieren», erklärte die Weko. So konnten sie nicht frei über ihre Hausverkabelung verfügen.

Zudem seien Hersteller und Anbieter anderer Systemanschlüsse in ihren Absatzmärkten behindert worden und ihre technische Entwicklung sei eingeschränkt worden. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, wurden Endkunden letztlich am Zugang zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleistungen oder zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen gehindert.

Naxoo hat die Möglichkeit, den Entscheid der Weko ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Gemäss einer am Dienstag publizierten Medienmitteilung behält sich das Unternehmen diesen Schritt vor. Erst wolle man aber die Begründung der Weko abwarten, die im ersten Trimester des kommenden Jahres vorliegen soll. «Bis dahin wird die Naxoo AG die Entscheidung nicht weiter kommentieren», heisst es auf Anfrage des Klein Reports.