Mediapulse erwartet, dass 3 Plus seine Klage wegen angeblicher Verletzung des Bundesgesetzes über unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückzieht. Dies, nachdem das Uvek in einer Verfügung festgehalten hat, dass das neue TV-Messsystem gesetzeskonform sei. «Die detaillierte Überprüfung des Vorgehens von Mediapulse durch die oberste Aufsichtsbehörde bestätigt einerseits das korrekte Vorgehen in Bezug auf die neue schweizerische Fernsehforschung und stellt andererseits unmissverständlich fest, dass es keine Gründe gibt, die neuen Fernsehdaten nicht umgehend zu publizieren», teilte Mediapulse mit.
Laut der Verfügung der Uvek gibt es keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mediapulse Stiftung mit diesem System in der Lage sein sollte, ihren gesetzlichen Auftrag auszuführen. «Aus Sicht des Uvek sollten die mit dem neuen System erhobenen Daten deshalb weitergegeben, publiziert und dem Markt zur Verfügung gestellt werden können», teilte die Behörde mit.
«Gemäss Uvek sprechen die Fakten eindeutig für eine uneingeschränkte Veröffentlichung der Daten zu Gunsten aller Marktteilnehmer», folgert deshalb auch Mediapulse. Noch aber dürfen die Daten nicht veröffentlicht werden, da 3 Plus im April 2013 mittels einer superprovisorischen Verfügung die Publikation der neuen Fernsehmessdaten verhindern liess. Das Verfahren ist beim Obergericht Nidwalden hängig. Überrascht vom Entscheid wurde 3-Plus-Chef Dominik Kaiser. «3 Plus hat vom Uvek-Entscheid aus den Medien erfahren und hatte vorher keine Kenntnis davon, dass das Uvek einen Entscheid zum neuen Messsystem fällen würde», sagte Kaiser am Donnerstag gegenüber dem Klein Report.
«Entgegen den jetzigen Behauptungen von Mediapulse wurde die Korrektheit und Qualität der Mediapulse-Daten vom Uvek nicht geprüft», so Kaiser. «Das Uvek hält lediglich fest, dass Mediapulse die gesetzlichen Grundanforderungen erfüllt.» Von einem Rückzug der Klage will Kaiser nichts wissen. «Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen», sagte er. «Das Uvek prüfte nach dem RTVG. Vor dem Obergericht Nidwalden geht es nicht nur um die Einhaltung des RTVG, sondern hauptsächlich um eine Verletzung des UWG. Das sind verschiedene Rechtsgrundlagen.» Vor dem Obergericht Nidwalden habe 3 Plus gerügt, dass die Daten und die darauf gestützten Einschaltquoten nicht korrekt seien. «Und hier gab uns das Gericht bislang recht», so Kaiser. Die Verfügung des Uvek betreffe das Gerichtsverfahren nur am Rande.
«Das Uvek stützt sich bei seinem Entscheid darauf, dass unabhängige Experten das neue Mediapulse-System hinsichtlich der Einhaltung von internationalen Qualitätsstandards überprüft hätten. Aber die Experten waren weder unabhängig, noch haben sie irgendwelche internationale Qualitätsstandards verwendet», so Kaiser. «Deshalb kann der Entscheid des Uvek nicht richtig sein. Einen Weiterzug des Entscheides ans Bundesverwaltungsgericht werden wir prüfen.»
Die beiden «sogenannt unabhängigen Gutachter Ruud/Peters» seien noch immer «stark wirtschaftlich abhängig» von Kantar oder sie seien dies zumindest früher gewesen, so Kaiser. «Die Unabhängigkeit beider Experten ist nicht gegeben.» Auch sei die Überprüfung der Einhaltung internationaler Standards nicht erfolgt. Kaiser verweist auf die «Global Guidelines for Television Audience Measurement» der European Broadcasting Union, die im Gutachten aber «nicht einmal erwähnt» würden. Das Obergericht Nidwalden halte ebenfalls fest, dass der Qualitätsstandard im Gutachten undefiniert geblieben sei.
Die Uvek-Verfügung vergesse zudem, dass Mediapulse gemäss Artikel 15 der Verordnung des Uvek über Radio und Fernsehen den expliziten gesetzlichen Auftrag zur Messung der Nutzung der verschiedenen TV-Distributionsarten (IPTV, Kabel analog etc.) habe. «Aber gerade in diesem Punkt liegt Mediapulse daneben, das heisst, die Angaben von Mediapulse widersprechen den Angaben, die wir aus dem Markt von Swisscom, Sunrise etc. kennen», so Kaiser.
Auf die Klage in Nidwalden von 3 Plus wird das Uvek-Gutachten wohl keinen Einfluss haben. «Der Uvek-Entscheid äussert sich ausdrücklich nicht zur Qualität der Mediapulse-Daten. 3 Plus hält weiterhin daran fest, dass die Daten nicht korrekt sind», sagte Kaiser.
Am 13.5.2013: Matthias Steinmann mischt sich ins Mediapulse-«Desaster» ein