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Donnerstag
07.11.2013

Medien / Publizistik

Mattenberger-Nicolas_Klein_Report

Nicolas Mattenberger muss sich die Berichterstattung rund um die Behandlung seiner Hausangestellten gefallen lassen, dies ergaben Abklärungen des Presserates. Was war geschehen?

«24 Heures» hat den Knatsch von Mattenbergers Ehefrau Angela Otero Mattenberger mit dem Kindermädchen der Familie ausgewalzt. Die Westschweizer Tageszeitung berichtete am 27. April 2013 über die gerichtlichen Auseinenadersetzung der beiden Parteien.

Der Artikel deckte auf, dass die ehemalige Angestellte ihrer Arbeitgeberin vor Gericht vorwarf, ihr Lohn vorenthalten, sie unter dem gesetzlichen Minimum bezahlt und sie missbräuchlich entlassen zu haben. Explizit wurde auch SP-Politiker Nicolas Mattenberger im Untertitel des Berichts erwähnt.

Das Ehepaar beschwerte sich daraufhin beim Pressrat, da es sich in seiner Privatsphäre verletzt fühlte. Ausserdem sei die ehemalige Angestellte über die Apotheke von Angela Otero Mattenberger angestellt gewesen und der Politiker deshalb aus dem Fall herauszuhalten.

Der Presserat wies diese Beschwerde ab. Es bestehe in diesem Fall ein überwiegendes Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung. Die Angestellte sei zwar formal von der Ehefrau angestellt gewesen, aber als Kindermädchen und Hausangestellte klar auch für Nicolas Mattenberger tätig gewesen.

Das öffentliche Engagement Mattenbergers als Anwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht rechtfertige die Berichterstattung. Er gehöre einer Partei an, die kürzlich eine Kampagne zur Besserstellung der Hausangestellten lanciert habe. So müsse er sich gefallen lassen, dass sein privates Verhalten in diesem Zusammenhang öffentlich thematisiert werde, hält der Presserat fest.