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Sonntag
07.12.2014

Medien / Publizistik

Ermassigung-Tages-und-Wochenzeitungen-Klein-Report

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen und Zeitschriften festgelegt: Für das Jahr 2015 betragen sie 23 Rappen für Titel der Regional- und Lokalpresse und 14 Rappen für Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.

Um Anspruch auf die Zustellermässigung zu haben, müssen Titel der Regional- und Lokalpresse mindestens 1000 abonnierte Exemplare aufweisen. Dies entschied das Bundesgericht im Herbst 2014. Zuvor galt die Regel, dass mindestens 75 Prozent der Gesamtauflage abonnierte Exemplare sein müssen.

Die Praxisänderung werde im kommenden Jahr zu einer leichten Zunahme der förderberechtigten Exemplare führen, so das Bundesamt für Kommunikation am Freitag.

Ab 1. Januar erfüllen 143 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen. In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse sind es 1119 Titel mit einer Versandmenge von 139,6 Millionen Exemplaren.

Die jährliche Ermässigung pro Exemplar wird aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die tatsächlichen Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall wird die Differenz im Folgejahr ausgeglichen.

Die Ausgleichszahlung erfolgt erstmals dieses Jahr im Rahmen der Festlegung der ermässigten Preise für 2015. Im Jahr 2013 hat die Post der Regional- und Lokalpresse 892 267 Franken zu wenig ausbezahlt. Dieser Minderbetrag wurde bei der Berechnung der ermässigten Preise 2015 addiert. Die Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse erhielt im Jahr 2013 734 371 Franken zu viel, weshalb die Fördermittel für 2015 um diesen Betrag gekürzt wurden.