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Mittwoch
26.07.2017

Medien / Publizistik

Der Fussballtrainer der deutschen Nationalmannschaft, Joachim Löw, hat von der Funke Mediengruppe 220 000 Euro Schmerzensgeld zugute. Das Gerichtsurteil fiel sogar noch härter aus, als es Löws Anwälte gefordert hatten.

Erst als er sich 2016 von seiner Ehefrau scheiden liess, geriet Löws Privatleben zum Dauerbrenner in den Boulevardblättern. Vorher hatten sich die Klatschstories mehr auf sein Gebaren am Spielfeldrand beschränkt. Nach der Scheidung lauerten ihm die Paparazzi auch in den Ferien auf. Wurde er in Begleitung einer Frau gesehen, flogen die Spekulation hoch. Zum Beispiel suggerierte «Die Aktuelle», der 57-jährige Löw sei in sein Patentochter verliebt.

Von der Pressekammer eines Kölner Gerichts hat der Nati-Trainer nun ein Schmerzensgeld von 220 000 Euro zugesprochen bekommen, wie aus dem veröffentlichten Gerichtsurteil hervorgeht. Insgesamt fünf Regenbogen-Titel der Funke Mediengruppe mussten sich vor Gericht für ihre übergriffige Berichterstattung verteidigen.

Löws Anwälte hatten ursprünglich nur 120 000 Euro gefordert. Das Gericht rundete das Sümmchen mit der Begründung auf, dass 14 Mal in Badehose fotografiert öffentlich ausgestellt zu werden deutlich zu häufig sei. Zudem unterstellten die Richter den Funke-Journalisten einen bedingten Vorsatz: Sie hätten bewusst in Kauf genommen, dass ihre wilden Liebesspekulationen rechtswidrig seien.

Das Medienhaus hat gegen das Gerichtsurteil Berufung eingelegt.