Der Bundesrat hat von den 206 Stellungnahmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) Kenntnis genommen. Er beauftragte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die in der Konsultation vorgebrachten Argumente vertieft zu prüfen und bis nächsten Sommer eine Botschaft auszuarbeiten. Ein Inkrafttreten wäre 2004 möglich. Die meisten Eingaben fordern eine weitergehende Liberalisierung der Werbung und des Sponsorings für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Es wird die Übernahme der europäischen Minimalbestimmungen verlangt, mit der vor allem die Werbeverbote für Alkohol, Politik und Religion wegfallen würden. Dass die SRG als Ausgleich zum Gebührenprivileg bei Werbung und Sponsoring stärker beschränkt werden soll als die Privaten ist klare Mehrheitsmeinung. Die meisten sind zudem der Ansicht, dass der Staat die SRG zu stark einschränke und kontrolliere. Breit kritisiert wird die Wahl der gesamten SRG-Oberleitung durch den Bundesrat und die Schwächung der heutigen basisnahen und föderalistischen Organisationen. Unterschiedlich sind die Meinungen, ob private Radio- und Fernsehstationen Geld aus den SRG-Empfangsgebühren (Gebührensplitting) erhalten sollen. Die Mehrheit ist gegen die vorgeschlagene Abschaffung. Medienminister Moritz Leuenberger hatte am Mittwoch angekündigt, dass das Gebührensplitting gegenüber dem ursprünglichen Antrag beibehalten werden sollte, um lokalen Anstalten die Möglichkeit zum Überleben zu geben. Das habe aber mit dem Ende von TV3 und Tele 24 nichts zu tun. Auf Skepsis stösst auch der Vorschlag für einen SRG-Beirat zur Qualitätssicherung des Service public.
Donnerstag
22.11.2001