Die Pendlerzeitung «20 Minuten» hat im November 2008 auf ihrer Online-Seite ein Symbolbild zu einem Artikel über den sogenannten «Rütli-Bomber» veröffentlicht und dabei aus Sicht des Schweizer Presserats keine Regeln der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Zwar schreibt der Presserat, das gewählte Bild einer Fahne der «Partei national orientierter Schweizer» (Pnos) sei «unglücklich gewählt», mit der Legende sei dies aber wieder zurechtgerückt worden.
«20 Minuten Online» hatte das Bild mit der Pnos-Fahne als Illustration zu einem Artikel verwendet, wonach der «Rütli-Bomber» weiterhin in Untersuchungshaft zu bleiben habe. Gegen diese Präsentation wehrte sich die Pnos mit dem Argument, sie habe mit dem Bombenanschlag vom 1. August 2007 nichts zu tun gehabt. Dazu schreibt der Presserat in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, «das Bild und der erste Satz der Bildlegende illustrieren und beschreiben einen ganz anderen Sachverhalt als denjenigen, mit dem sich der Titel und der Lauftext des Artikels befassen». Ein flüchtiger Leser könne dadurch tatsächlich einen falschen Eindruck erhalten. Allerdings halte die Legende deutlich fest, «dass das Foto ein späteres Ereignis als den 1. August festhalte. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25160.htm
Dienstag
18.08.2009



