Während das 2009 als Präjudiz geführte Must-Carry-Verfahren gegen die Cablecom als grösstes Kabelnetzunternehmen der Schweiz für die überwiegende Mehrheit der Kabelnetze Auslöser dafür war, das Schweizer Sportfernsehen (SSF) ebenfalls aufzuschalten, verzichten einzelne Kabelnetzbetreiber aus Kostengründen bis heute weiterhin auf eine analoge Verbreitung des Spartenkanals.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag 20 Kabelnetze zur sofortigen Aufschaltung des SSF verpflichtet.
Aufgrund eines noch laufenden Beschwerdeverfahrens der betroffenen Unternehmen, welches die Übernahme der Zuführungskosten für das Programmsignal betrifft, verweigerten die Unternehmen bewusst die Aufschaltung.
Die Frage der Kostenübernahme wird derzeit in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt. Gemäss einer Zwischenverfügung wurde jedoch am Dienstag vom Gericht klargestellt, dass hinsichtlich der Verbreitungspflicht keine aufschiebende Wirkung geltend gemacht werden könne und die Kabelnetze das Programm des Schweizer Sportfernsehens gemäss einer Must-Carry-Verfügung umgehend aufschalten müssten.
Mit der Bestätigung des Entscheids des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) werden folgende 20 Kabelnetze verpflichtet, das Schweizer Sportfernsehen SSF den Fernsehzuschauern auch analog verfügbar zu machen: Gemeinde Münchenbuchsee, Kabelfernsehen Bödeli AG, Valaiscom AG, Gemeinde Muttenz, Technische Betriebe Suhr, Wasserwerke Zug AG, Stadtantennen AG, Baar, KFN Kabelfernsehen Nidwalden AG, Fernsehgenossenschaft Bad Ragaz, Gemeinde Sargans, GGA Maur, Gemeinde Eglisau, Sasag Kabelkommunikation AG, Stadtantenne Kreuzlingen AG, Stafag Communications AG, Frauenfeld, HF-Kommunikations- und Kabelfernsehnetz AG Wetzikon, Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt, Elektrizitäts- und Wasserwerk Mels, Gemeinde Widnau und Stadt Altstätten.
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In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Querelen:
30.7.2002
Schaffhausen: Ultimatum für Zwangsaufschaltung von TeleTop
11.1.2004
Elmar Ledergerber fordert Wiederaufschaltung von «Züri Plus»