Medienunternehmen dürfen künftig mehr als zwei Fernseh- und zwei Radio-Konzessionen erwerben. Am Donnerstag überreichte das Parlament eine Motion, welche die Streichung der «2-plus-2-Regel» aus dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verlangt, an den Bundesrat.
Damit fällt eine Hürde für Kooperationen, Fusionen und die Expansion von Medienunternehmen in der Schweiz. Der Passus im RTVG bezweckte ursprünglich, eine Medienkonzentration zu verhindern.
Doch laut Fernmeldekommission des Nationalrates (KVF-N), welche die Motion einreichte, verursacht die «2-plus-2-Regel» im kleinräumig strukturierten regionalen TV-Markt vor allem hohe Gestehungskosten und eine geringe Rentabilität der Angebote.
Auch der Bundesrat erklärte, dass sich die Regel «als nicht derart griffig erwiesen hat, wie man es sich anfänglich vorgestellt hatte». Sie habe manch eine sinnvolle Kooperation verhindert. So versprach der Bundesrat im August 2017, die Regel im neuen Gesetz über elektronische Medien aufzuheben.
Doch das Parlament will, dass es schneller geht. Die kleine Kammer hat die Motion in leicht abgeschwächter Form im Dezember angenommen und zurück an den Nationalrat übergeben. Und am Donnerstag stimmte auch die grosse Kammer der abgeänderten Version zu. Damit wird die Motion an den Bundesrat überreicht.