Die mit harten Bandagen um jeden Kunden kämpfende Swisscom hat vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einen neuen Nasenstüber eingefangen: Der Telekommunikationsteil der früheren PTT muss unrechtmässig erzielte Einnahmen von zwei Millionen Franken an die Bundeskasse abliefern. Die Swisscom hat umgehend angekündet, sie werde gegen den Entscheid Beschwerde einlegen. Beim Streit geht es um die Frage, ob die Swisscom vertrauliche Informationen über ihre (ehemaligen) Kundinnen und Kunden widerrechtlich verwendet hat. Das sei in mindestens drei konkreten Fällen passiert, behauptet das Bakom und zwar beim Absprung von Swisscom-Kunden zu anderen Anbietern, bei der Nutzung des Anrufbeantwortungsdienstes sowie mit der Bevorzugung von Bluewin beim Internetzugang.
«Wir sind klar der Meinung, nichts Unrechtes gemacht zu haben», sagte demgegenüber Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus am Donnerstag zum Klein Report. Bei den strittigen Daten handle es sich um Informationen, die aus dem Vertragsmanagement stammen und nicht aus den Interkonnektions-Aktivitäten, betonte er: «Wenn die Monatsrechnung eines Kunden plötzlich von 70 auf 25 Franken absackt, merken wir doch, dass wir ihn als Kunden verloren haben und bewerben müssen», sagte Neuhaus. - Mehr zum Geschäftsgebaren der Swisscom bei: Trotz Liberalisierung: Swisscom hat die Nase vorne, Weko eröffnet Sanktionsverfahren gegen Swisscom und Lob und Tadel für Bundesrat wegen «Letzter Meile»
Donnerstag
14.11.2002