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Sonntag
19.10.2003

Das Bezirksgericht Zürich hat einen ehemaligen Geschäftsführer der TA-Media (heute Tamedia) mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten bestraft. Der heute 39-jährige Mann hatte das Zürcher Verlagshaus («Tages-Anzeiger», «SonntagsZeitung») in den neunziger Jahren um 3,3 Millionen Franken geschädigt. Der Hauptangeklagte war 1994 als Geschäftsleiter für die Verwaltung der Pensionskasse, des Wohlfahrtsfonds und der TA-Kaderversicherung eingestellt worden. Ab 1996 verwaltete er einen Teil des Firmenvermögens. Von 1997 an tätigte er diverse Geschäfte zu seinem eigenen Vorteil und zum Schaden der Firma.

Gemäss dem Urteil vom Wochenende ist der Angeklagte der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Der Mann hat seine Verfehlungen teilweise eingestanden. Als Grund gab er unter anderem an, dass er mit seinem Lohn von 140 000 Franken nicht zufrieden gewesen sei. Sein Bekannter (27), ein ehemaliger Wertschriftenhändler, mit dessen Hilfe der Angeklagte seine Geschäfte abwickelte, wurde wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehneinhalb Monaten verurteilt. Mehr dazu: Ex-TA-Media-Manager vor Bezirksgericht Zürich