Künftig sollte man sich nur vorgekaute Kaugummis schenken lassen. Sonst ergeht es einem wie jenem 39-jährigen Bieler, der das Werbegeschenk einer Telekommunikationsfirma in den Mund steckte. Ein kräftiger Muskeldruck, und schon brach ein Stück Zahn ab. Nicht faul, sandte das vermeintliche Opfer der Werbung die Zahnarztrechnung an den Veranstalter der Promotion. Die 1500 Franken muss er aber nun selbst bezahlen, befand ein Berner Gericht, nachdem die Versicherung das «Corpus delicti» von einer Testkauerin hatte prüfen lassen. Resultat: Der Kaugummi war «normal» - der Zahn des Bielers hingegen war schon zuvor beschädigt gewesen.
Montag
11.08.2003