Ausgerechnet am Tag der Arbeit hat der Bundesrat die Anpassung der SRG-Konzession kommuniziert. Die revidierte Konzession erlaubt es den SRG-Medien, im Internet Texte ohne Sendungsbezug mit maximal 1000 Zeichen zu veröffentlichen, wobei sie drei Viertel aller Texte mit audiovisuellen Inhalten mit «zeitlich und thematisch direktem Bezug» verknüpfen muss. Erlaubt wird der SRG zudem das Livestreaming «wichtiger Ereignisse» und der Verkauf von World Radio Switzerland (WRS).
«Die verabschiedete Regelung lässt der SRG dort mehr Freiraum, wo die Online-Inhalte einen Bezug zu ausgestrahlten Sendungen haben, ist aber dann restriktiver, wenn ein solcher Bezug fehlt», heisst es in der Mitteilung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) vom Mittwoch schönfärberisch. Bei Texten ohne Sendungsbezug in den Bereichen News, Sport und Lokales/Regionales bedeutet das maximal 1000 Zeichen Textlänge, wobei nicht klar ist, ob mit oder ohne Leerzeichen. Der Verlegerverband hatte eine Beschränkung auf maximal 800 Zeichen gefordert. Die zweite Beschränkung sieht vor, dass 75 Prozent aller Textbeiträge, die nicht älter sind als 30 Tage, mit Audio- oder Videoinhalten verknüpft sind - der Verband Schweizer Medien wollte in diesem Punkt eine Quote von 80 Prozent.
«Online-Inhalte mit Sendungsbezug», so Absatz 2 des Online-Artikels der Konzession, «weisen einen zeitlich und thematisch direkten Bezug zu redaktionell aufbereiteten Sendungen oder Sendeteilen auf. Textbeiträge enthalten die Information, auf welche Sendung sie sich beziehen.» Was ein «zeitlich und thematisch direkter Bezug» ist, legt die Konzession aber nicht genau fest. «Spiele und Publikumsforen sind nur möglich, wenn sie sich auf eine Sendung beziehen. Marktplätze, wo Zuschauer/innen Produkte kaufen, verkaufen oder tauschen können, bleiben verboten», hält die revidierte Konzession weiter fest.
Interessant ist, dass die Konzession Eigenwerbung im SRG-Online-Angebot erlaubt, wo sie «überwiegend der Publikumsbindung dient». Und weiter: «Die Nennung von publizistischen Partnerinnen oder Partnern bei Koproduktionen gilt nicht als Sponsoring.» Ausserdem können «eigenständige Angebote, die Basiswissen vermitteln und sich zeitlich und thematisch direkt auf eine bildende Sendung beziehen, gesponsert werden und Werbung enthalten, sofern sie in Zusammenarbeit mit nicht gewinnorientierten Dritten hergestellt wird».
Ein weiterer wichtiger Punkt der Konzessionsänderung, die der Bundesrat tatsächlich als eine «moderate Öffnung des Internets für die SRG» verkaufen will, ist die Freigabe des Livestreamings, die bisher nur bei gleichzeitiger TV-Ausstrahlung oder nach Anmeldung beim Bakom möglich war: «Künftig wird die SRG wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse direkt über das Internet übertragen können.» Das entspreche «einem breiten Publikumsbedürfnis», wie man beim Bund wissen will.
Bezüglich der Privatisierung der Station World Radio Switzerland und der Entbindung der SRG von der Verpflichtung, ein englischsprachiges Programm anzubieten, heisst es in der Mitteilung lapidar: «In den fünf Jahren des Betriebs von WRS konnte das anglophone Zielpublikum in der Schweiz nicht erreicht werden. Entsprechende Erwartungen haben sich nicht erfüllt und der Service-public-Effekt ist zu gering.»