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Dienstag
10.09.2013

Medien / Publizistik

Axel Springer ist vom Landgericht Berlin zu einer Busse von 100 000 Euro verknurrt worden. Der Verlag hatte mehreren Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement eigentlich gekündigt hatten, in einem Schreiben um den Rückruf der Kündigung gebeten.

Nachdem das Landgericht die Vertriebspraktiken schon im letzten Jahr beanstandet hatte, entschieden die Richter nun, dass es sich beim Vorgehen von Axel Springer um «fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungsverpflichtung» und «vorsätzliches, mindestens aber grob fahrlässiges» Verhalten gehandelt habe.

Wegen des «erheblichen wirtschaftlichen Interesses» an der verbotenen Werbestrategie sei ein hohes Ordnungsgeld angemessen, urteilte das Landgericht. Es müsse eine abschreckende Wirkung haben, damit die Axel Springer AG nicht ermutigt werde, erneut dem Urteil des Landgerichts Berlin zuwiderzuhandeln.

Axel Springer ist nicht der einzige Verlag, der wegen seiner Vertriebspraktiken vor Gericht landete. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bereits den Bauer Verlag vor Gericht gezerrt.