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Montag
02.09.2002

Das Zürcher Obergericht hat einen 36-jährigen Pressefotografen vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Die Vorinstanz war noch der Meinung, dass sich der schwarzgekleidete Beschuldigte bei der unbewilligten 1.-Mai-Nachdemo im Jahr 2001 zu wenig deutlich von der Chaotenszene abgesetzt habe. Obwohl er nur als Fotograf unterwegs gewesen sei, habe er sich schuldig gemacht, hiess es in einem Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vom Juni 2002. Er sei inmitten der gewalttätigen Menschenmenge geblieben. Im Urteil war damals von der realen «Gefahr eines Doppelspiels mit journalistischen Privilegien» die Rede. Das Obergericht kam nun zu einem anderen Schluss. Der Beschuldigte sei klar und erkennbar als Fotograf aufgetreten. Der Medienschaffende habe sich nicht nur bei den Demonstranten, sondern auch in den Reihen der Polizeibeamten aufgehalten. Es sei zudem das Risiko des Journalisten, in welcher Form oder in welcher Bekleidung er eine gewalttätige Demonstration mitverfolgen wolle, sagte ein Oberrichter. In diesem Fall könne dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er zur Nachdemo gehörte. «Mit grosser Befriedigung» nahm die Mediengewerkschaft comedia zur Kenntnis, «dass das Zürcher Obergericht heute eines ihrer als Pressefotografen tätigen Mitglieder vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen hat und damit ein absurd anmutendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben hat».
Ein ähnlicher Fall: Bezirksgericht Zürich spricht «1.Mai»-Fotografen frei