Das Oberlandesgericht Hamm hat ein weitreichendes Urteil über teure 0190-Telefonnummern gefällt. Kunden sind damit besser vor überhöhten Telefonrechnungen geschützt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) entschieden, dass die Netzbetreiber eine Verbindung mit einer 0190-Servicenummer nach spätestens einer Stunde unterbrechen müssen. Bei diesen Telefonverbindungen - zum Beispiel zu Sex-Hotlines oder Service-Diensten - fallen hohe Gebühren an.
Anlass für das am Wochenende von der deutsche «Financiel Times» publik gemachte Urteil war die Klage eines Telefonkunden, der 6 560 Euro zahlen sollte, weil er über eine 0190er Nummer telefoniert hatte. Versehentlich hatte der Mann die Verbindung nicht beendet, sie war danach noch 68 Stunden aufrecht erhalten worden. Nach dem Urteil der Richter muss der Kunde nun lediglich für eine Stunde bezahlen, das sind 111 Euro. Das Gericht begründete sein Urteil mit einer «Nebenpflicht» im Telefonvertrag, wonach der Netzbetreiber nach einer Stunde die Verbindung automatisch hätte abschalten müssen. Es entspreche dem redlichen Geschäftsverkehr, wenn der Netzbetreiber Schutzvorkehrungen ergreife, um unbeabsichtigte Kosten für den Kunden soweit wie möglich zu vermeiden.
Für die Schweiz stellt sich die Frage, ob die Rechtslage hierzulande betreffend die 0900-er Nummern vergleichbar ist.
Sonntag
15.12.2002