Montag
18.12.2006, 00:00
Wer recherchiert, darf E-Mails versenden
Journalisten in Deutschland dürfen für ihre Recherchen E-Mails versenden, hat das Münchner Landgericht I festgehalten. Damit hat das Gericht das Recht der Medien zur Informationsbeschaffung über das Interesse eines Klägers ... weiter lesen
Journalisten in Deutschland dürfen für ihre Recherchen E-Mails versenden, hat das Münchner Landgericht I festgehalten. Damit hat das Gericht das Recht der Medien zur Informationsbeschaffung über das Interesse eines Klägers gestellt, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen. Zum noch nichts rechtskräftigen Entscheid ist es gekommen ... weiter lesen

