Donnerstag
04.01.2007, 00:00
Werbung für Selbstverständlichkeiten ist nicht verboten
Das Schweizer Bundesgericht hat festgehalten, dass es nicht verboten sei, für etwas zu werben, das an sich selbstverständlich, im konkreten Fall gesetzlich vorgeschrieben sei. Konkret ging es um den Hinweis ... weiter lesen
Das Schweizer Bundesgericht hat festgehalten, dass es nicht verboten sei, für etwas zu werben, das an sich selbstverständlich, im konkreten Fall gesetzlich vorgeschrieben sei. Konkret ging es um den Hinweis «ohne Zuckerzusatz» auf der Etikette von Ramseier-Süssmost. Das Kantonale Laboratorium Luzern hatte 2005 den Hinweis beanstandet ... weiter lesen

