Donnerstag
08.03.2007, 00:00
Weitere Präzisierung zum «Caroline-Urteil»
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Prominenten gegen die Veröffentlichung von Pressefotos gestärkt. Bei der Abwägung zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit müsse auch bei Personen der Zeitgeschichte der Informationswert ... weiter lesen
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Prominenten gegen die Veröffentlichung von Pressefotos gestärkt. Bei der Abwägung zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit müsse auch bei Personen der Zeitgeschichte der Informationswert der Berichterstattung berücksichtigt werden, haben die Karlsruher Richter in einer ... weiter lesen

