Donnerstag
17.05.2007, 00:00
Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich stellt Untersuchung gegen Markus Rauh ein
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat Markus Rauh zum Zeitpunkt seiner Options-Geschäfte (Put-Optionen) «mit Sicherheit» nichts von einem bundesrätlichen Verbot von Ausland-Engagements der Swisscom gewusst. Der ehemalige ... weiter lesen
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat Markus Rauh zum Zeitpunkt seiner Options-Geschäfte (Put-Optionen) «mit Sicherheit» nichts von einem bundesrätlichen Verbot von Ausland-Engagements der Swisscom gewusst. Der ehemalige Swisscom-Präsident hat deshalb kein Insider-Delikt begangen. Rauh hatte wenige Tage vor dem ... weiter lesen

