Mittwoch
16.01.2008, 00:00
Landgericht entscheidet: kein Schadenersatz für Mobilcom-Gründer
Das Landgericht in Frankfurt lehnte die Schadenersatzklage des deutschen Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid in Milliardenhöhe ab. Schmid klagte gegen den früheren Grossaktionär France Télécom. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es seien ... weiter lesen
Das Landgericht in Frankfurt lehnte die Schadenersatzklage des deutschen Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid in Milliardenhöhe ab. Schmid klagte gegen den früheren Grossaktionär France Télécom. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es seien «wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen» über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste ... weiter lesen

