Dienstag
05.02.2008, 00:00
Der Vater der Transsexuellen hätte nicht genannt werden dürfen
Mit dem Bericht über eine transsexuelle Ärztin, die als Sohn eines Exekutivpolitikers aufgewachsen war, habe die «Basler Zeitung» die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, schreibt ... weiter lesen
Mit dem Bericht über eine transsexuelle Ärztin, die als Sohn eines Exekutivpolitikers aufgewachsen war, habe die «Basler Zeitung» die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, schreibt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Zwar durfte die Zeitung ... weiter lesen

