Dienstag
10.06.2008, 00:00
Telefon-Verkaufsmethode korrekt kritisiert
Wer auf eine redaktionelle Anfrage für eine Stellungnahme zu einem kritischen Artikel nicht reagiert, dafür aber später den Schweizer Presserat einschalten will, kann nicht mit dem Wohlwollen der angerufenen Instanz ... weiter lesen
Wer auf eine redaktionelle Anfrage für eine Stellungnahme zu einem kritischen Artikel nicht reagiert, dafür aber später den Schweizer Presserat einschalten will, kann nicht mit dem Wohlwollen der angerufenen Instanz rechnen. So geschehen, als der «K-Tipp» an einem Artikel zum Thema Tonbandaufnahmen bei Verkaufsgesprächen ... weiter lesen

