Donnerstag
26.06.2008, 00:00
Kantonsgericht St. Gallen revidiert «Maulkorb-Urteil»
Patientenschützerin Margrit Kessler ist vom Kantonsgericht St. Gallen wegen einer Falschaussage im «Fall Lange» zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 180 Franken verurteilt worden. Zudem muss Kessler 2000 ... weiter lesen
Patientenschützerin Margrit Kessler ist vom Kantonsgericht St. Gallen wegen einer Falschaussage im «Fall Lange» zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 180 Franken verurteilt worden. Zudem muss Kessler 2000 Franken Busse bezahlen. Das Kantonsgericht St. Gallen reagierte mit seinem Schuldspruch gegen die Präsidentin ... weiter lesen

