Samstag
13.12.2008, 00:00
Fall Nef: Polizist soll Amtsgeheimnis verletzt haben
Ein Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich muss sich im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef wegen Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und wirft im ... weiter lesen
Ein Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich muss sich im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef wegen Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und wirft im vor, Dokumente an die «SonntagsZeitung» weitergegeben zu haben. Der Mann sei nicht geständig, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Insgesamt war ... weiter lesen

