Mittwoch
30.09.2009, 00:00
Kein Markenschutz für ein Ausrufezeichen
Das erstinstanzliche Gericht des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg hat am Mittwoch festgehalten, dass es keinen Markenschutz für ein Ausrufezeichen gibt. Der Hamburger Modehersteller Joop, der sich in seinen Werbungen konsequent ... weiter lesen
Das erstinstanzliche Gericht des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg hat am Mittwoch festgehalten, dass es keinen Markenschutz für ein Ausrufezeichen gibt. Der Hamburger Modehersteller Joop, der sich in seinen Werbungen konsequent «Joop!» schreibt, wollte diese Schreibweise schützen lassen. Das Satzzeichen sei «keine Gemeinschaftsmarke und geniesst daher nicht den Schutz ... weiter lesen

