Samstag
14.11.2009, 00:00
Inhalteklau kann zu Schadenersatzklagen führen
Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat ein interessantes Urteil gefällt: Wer auf einer Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, muss unter bestimmten Umständen Schadenersatz zahlen (www.bundesgerichtshof.de). Damit appellieren die Richter ... weiter lesen
Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat ein interessantes Urteil gefällt: Wer auf einer Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, muss unter bestimmten Umständen Schadenersatz zahlen (www.bundesgerichtshof.de). Damit appellieren die Richter in Karlsruhe an die Verantwortung von Betreibern, bei fremden Inhalten genau zu prüfen, in welcher Form sie veröffentlicht werden. ... weiter lesen

