Montag
22.03.2010, 00:00
Schiedskommission für Urheberrechtsvergütung auf Musikhandys
Die zuständige Eidgenössische Schiedskommission hat auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden. Dies ... weiter lesen
Die zuständige Eidgenössische Schiedskommission hat auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden. Dies teilte am Montag die Schiedskommission unter Präsidentin Danièle Wüthrich-Meyer in Bern mit.
Die Schweizer Verwer ... weiter lesen

