Freitag
11.06.2010, 00:00
UBI muss Diskriminierungsvorwürfe an die Adresse des Schweizer Fernsehens prüfen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) klären muss, ob das Schweizer Fernsehen den Verein gegen Tierfabriken (VgT) in seiner Berichterstattung systematisch diskriminiert. Erwin ... weiter lesen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) klären muss, ob das Schweizer Fernsehen den Verein gegen Tierfabriken (VgT) in seiner Berichterstattung systematisch diskriminiert. Erwin Kessler, der Präsident des VgT, war ans Bundesgericht gelangt, weil das SF ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für ... weiter lesen

