Dienstag
31.08.2010, 00:00
Verbot für die Verwendung des Zürcher Kantonswappens als Magazinlogo
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat mit einem Schreiben dem neuen «Hauptstadt-Magazin» in Zürich verboten, das Logo das Kantons zu verwenden. «Wir wurden auf Ihr neues Produkt `Hauptstadt-Magazin` aufmerksam gemacht ... weiter lesen
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat mit einem Schreiben dem neuen «Hauptstadt-Magazin» in Zürich verboten, das Logo das Kantons zu verwenden. «Wir wurden auf Ihr neues Produkt `Hauptstadt-Magazin` aufmerksam gemacht. Im Titel verwenden Sie das den obersten Behörden des Kantons vorbehaltene Logo (Wappen mit Doppellöwe). Sie erwecken damit unzulässigerweise den Anschein, es ... weiter lesen

