Donnerstag
30.12.2010, 09:00
Presserat: Zeitungsberichte verletzten die Privatsphäre
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitungen «Zürcher Oberländer» und «Der Landbote» gutgeheissen, die in Berichten über die Person eines Angeklagten genauere Angaben veröffentlichten. Die ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitungen «Zürcher Oberländer» und «Der Landbote» gutgeheissen, die in Berichten über die Person eines Angeklagten genauere Angaben veröffentlichten. Die beiden Beiträge unter den Titeln «Schlagfreudiger Casanova» und «Mit Kokain gehandelt und Ehefrau gewürgt» hätten entweder auf die genaue Bezeichnung des Herkunftslandes des Angeschuldigten und des Berufs des Opfers verzichten sollen oder sich bei der Veröffentlichung von Informationen aus der Intimsphäre von Täter und Opfer mehr Zurückhaltung auferlegen müssen, erklärt der Presserat zur Klage.
Der Rat sieht in diesen Äusserungen eine Verletzung der Ziffer 7 der «Erklärung» (Respektierung der Privatsphäre). Was war geschehen? Im «Zürcher Oberländer» wurde am 3. Juli 2010 über einen Strafprozess am Gericht Illnau-Effretikon berichtet: «Ein Hilfsarbeiter aus Effretikon hat kiloweise mit Kokain gehandelt und seine Frau zweimal gewürgt. Nun erhielt er dafür eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb ... weiter lesen

