Donnerstag
10.02.2011, 20:25
Gericht weist Klage gegen «Tatort»-Vorspann ab
Der «Tatort»-Vorspann bleibt unverändert. Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, muss nicht erwähnt werden. Sie erhält auch keine Nachvergütung. Dies hat am ... weiter lesen
Der «Tatort»-Vorspann bleibt unverändert. Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, muss nicht erwähnt werden. Sie erhält auch keine Nachvergütung. Dies hat am Donnerstag das Oberlandesgericht München entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fühlen sich in ihrer Rechtsaufassung bestätigt. «Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten `Tatort`-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer», sagte am ... weiter lesen

