Samstag
16.04.2011, 07:35
Sunrise beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Sunrise abgewiesen, wonach die Berechnungsmethode für den Zugang zu Kabelkanalisationen der Swisscom hätte angepasst werden müssen. Sunrise hält den Entscheid ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Sunrise abgewiesen, wonach die Berechnungsmethode für den Zugang zu Kabelkanalisationen der Swisscom hätte angepasst werden müssen. Sunrise hält den Entscheid für eine verpasste Chance, für die Wettbewerber im Telekommarkt gleich lange Spiesse zu schaffen. «Sowohl Experten - unter anderem der Preisüberwacher - als auch Konsumenten- und Wirtschaftskreise forderten in der Vergangenheit eine Praxisänderung. Im Bundesratsbericht vom 17. September 2010 zum Stand des Telekommarktes wird auf die den Wettbewerb verzerrenden Mängel gerade im Bereich der Kabelkanalisationen hingewiesen», moniert Sunrise.
Das Telekommunikationsunternehmen kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) bei der Wahl der Berechnungsmethode einen erheblichen Ermessensspielraum eingeräumt habe. «Damit steht es der ComCom frei, das historische Swisscom-Netz wie ein neues, nach heutigen Kosten zu bauendes zu bewerten», teilte Sunrise mit. Die Infrastruktur der Swisscom sei meist vor Jahrzehnten ... weiter lesen