Dienstag
26.04.2011, 16:15
Presserat: Zeugin Y. durch Onlineartikel nicht identifizierbar
Im Dezember 2010 berichteten «Tages-Anzeiger Online» und «Blick Online» über einen Strafprozess vor dem Geschworenengericht Zürich. Der Prozess behandelte den tragischen Fall der kleinen X., die am 10. Mai ... weiter lesen
Im Dezember 2010 berichteten «Tages-Anzeiger Online» und «Blick Online» über einen Strafprozess vor dem Geschworenengericht Zürich. Der Prozess behandelte den tragischen Fall der kleinen X., die am 10. Mai 2006 «nach jahrelangen Qualen» gestorben war. Ihre Eltern, ein 44-jähriger Brite und eine 62-jährige Sozialpädagogin aus der Schweiz, standen vor Gericht. Im Rahmen des Prozesses wurde auch eine Videoaussage der Halbschwester Y. der totgeschüttelten X. zur Entscheidungsfindung verwendet, was die beiden Onlinemedien dazu verleitete, den Vornamen der Halbschwester zu nennen und - im Falle von «Blick Online»- ein Bild des Geschwisterpaars zu veröffentlichen.
Daraufhin gelangte am 8. Dezember 2010 der Verein Espoir mit einer Beschwerde gegen die Berichte an den Presserat. Die Berichte hätten Y. ohne Not identifizierbar gemacht und damit die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Identifizierung; Kinder) verletzt. Durch die Nennung des seltenen ... weiter lesen