Donnerstag
30.06.2011, 10:23
Presserat lehnt Karenzfrist bei Umfragen vor Wahlen und Abstimmungen ab
Aus Sicht des Presserates ist eine Karenzfrist von zehn Tagen für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen vor Urnengängen im Zeitalter des permanenten Wahlkampfs überholt. Sie widerspricht für ... weiter lesen
Aus Sicht des Presserates ist eine Karenzfrist von zehn Tagen für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen vor Urnengängen im Zeitalter des permanenten Wahlkampfs überholt. Sie widerspricht für ihn zudem dem Recht der Öffentlichkeit auf Information. Dies hat der Presserat an seiner Jahrespressekonferenz vom Mittwoch bekannt gegeben.
Im Nachgang zu einer parlamentarischen Interpellation zur Publikation von Meinungsumfragen während Abstimmungs- und Wahlkämpfen lud die Bundeskanzlei im Herbst 2008 die interessierten Kreise zu einem runden Tisch ein. Gestützt darauf, überarbeitete der Verband ... weiter lesen