Sonntag
28.08.2011, 09:02
UBI informiert über rundfunkrechtliche Prinzipien für Wahlsendungen
Im Rahmen der UBI-Medienkonferenz in Basel am Freitag informierte Pierre Rieder, Leiter des Sekretariats UBI, aus aktuellem Anlass über rundfunkrechtliche Prinzipien für Wahlsendungen. Auch der Europarat hebt die Bedeutung ... weiter lesen
Im Rahmen der UBI-Medienkonferenz in Basel am Freitag informierte Pierre Rieder, Leiter des Sekretariats UBI, aus aktuellem Anlass über rundfunkrechtliche Prinzipien für Wahlsendungen. Auch der Europarat hebt die Bedeutung der elektronischen Medien vor Wahlen hervor. Er hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, Vorkehrungen zu treffen, damit Radio und Fernsehen im Vorfeld von Wahlen besonders fair, ausgewogen und unparteiisch berichten.
Die schweizerische Radio- und Fernsehgesetzgebung hingegen kennt keine spezifischen Bestimmungen zur Berichterstattung vor Wahlen. Es sei Aufgabe der Rechtsprechung und damit namentlich der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), in ihren Entscheiden diesbezügliche Grundsätze zu formulieren, meinte Rieder. Rechtsgrundlagen für die UBI sind die Bestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz und hierbei insbesondere das Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot.
Im Zentrum des Sachgerechtigkeitsgebots steht die Gewährleistung der freien Meinungsbildung des Publikums. Das Vielfaltsgebot besagt, dass in Programmen die Mannigfaltigkeit der Ereignisse und Ansichten ... weiter lesen