Freitag
28.10.2011, 17:05
Missbräuchliche Domainnamen müssen gelöscht werden
Die deutsche Vergabestelle für Internetadressen DENIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der ... weiter lesen
Die deutsche Vergabestelle für Internetadressen DENIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, gemäss einem früheren Entscheid des Bundesgerichtshofs nur eingeschränkte Prüfungspflichten.
«Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens ... weiter lesen

