Dienstag
20.12.2011, 12:15
Switch setzt sich vorerst gegen das Bakom durch
Die Domain-Registrierungsstelle Switch hat sich im Streit um den Überschuss aus den Domain-Registrierungen gegen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied Anfang Dezember, dass Switch den Überschuss ... weiter lesen
Die Domain-Registrierungsstelle Switch hat sich im Streit um den Überschuss aus den Domain-Registrierungen gegen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied Anfang Dezember, dass Switch den Überschuss nicht ans Bakom ausbezahlen muss. Das Bakom berief sich bei der Forderung auf die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich, gemäss welcher die Switch verpflichtet ist, die Überschüsse mittels Preissenkungen bis 2015 abzubauen. Bei der Forderung des Bakom ging es um zwei Millionen Franken, die Switch legte Beschwerde gegen die Bakom-Verfügung ein.
Über das Urteil ist man beim Bakom nicht enttäuscht: «Die Beschwerde von Switch wurde aus einem formalen Grund gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, dass wir erst den Beschwerdeentscheid des BVwG betreffend Preisgenehmigung abwarten müssen, bevor wir ... weiter lesen

