Sonntag
18.03.2012, 23:02
Apples E-Mail-Dienste bleiben in Deutschland eingeschränkt
Apple kann seine E-Mail-Dienste in Deutschland nach wie vor nur eingeschränkt anbieten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte einen Antrag des kalifornischen IT-Giganten auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Urteils ab.
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Apple kann seine E-Mail-Dienste in Deutschland nach wie vor nur eingeschränkt anbieten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte einen Antrag des kalifornischen IT-Giganten auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Urteils ab.
Zankapfel ist die sogenannte Push-Funktion, welche Nutzer von iPhones oder iPads mit akustischem und optischem Signal über neu eintreffende E-Mails informiert. Mit diesem Angebot verletze Apple ein Patent ... weiter lesen

