Samstag
15.12.2012, 21:10
Bundesrat will elektronische Beurkundung ermöglichen
Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung ... weiter lesen
Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung geschickt.
Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der Parteien bei wichtigen Rechtsgeschäften, der Beweissicherung und der Schaffung klarer Verhältnisse. Angesichts ihrer grossen Bedeutung will der Bundesrat das Beurkundungsrecht weiterentwickeln und konsolidieren, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.
Nach geltendem Recht muss das - in aller Regel am Computer entworfene - Original der öffentlichen ... weiter lesen

