Mittwoch
19.12.2012, 14:06
«Lindt-Teddy» gegen Gummibärchen unterlegen
Mit ihrem dreidimensionalen Schokobären ist Lindt & Sprüngli gegen ein Gummibärchen von Haribo vor Gericht unterlegen: Das Kölner Landgericht erkannte in der Gestaltung des «Lindt-Teddy» einen Verstoss ... weiter lesen
Mit ihrem dreidimensionalen Schokobären ist Lindt & Sprüngli gegen ein Gummibärchen von Haribo vor Gericht unterlegen: Das Kölner Landgericht erkannte in der Gestaltung des «Lindt-Teddy» einen Verstoss gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke «Goldbären».
Das Gericht verbot dem Schweizer Schokoladenhersteller den in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären auf dem deutschen Markt zu verkaufen. Denn der «Lindt-Teddy» stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es mache keinen ... weiter lesen

