Dienstag
13.11.2012, 22:24
«Aargauer Zeitung» hat Anhörung bei schweren Vorwürfen vernachlässigt
Ausführlich berichtete die «Aargauer Zeitung» (AZ) zwischen Januar und Anfang Februar über ein Strafverfahren gegen einen Lenzburger Rechtsanwalt wegen «komplexer Vermögensdelikte» - mit Namensnennung und Bild. Nun hat der ... weiter lesen
Ausführlich berichtete die «Aargauer Zeitung» (AZ) zwischen Januar und Anfang Februar über ein Strafverfahren gegen einen Lenzburger Rechtsanwalt wegen «komplexer Vermögensdelikte» - mit Namensnennung und Bild. Nun hat der Presserat eine Beschwerde des Beschuldigten teilweise gutgeheissen. Das Gremium kam zum Schluss, dass die Tageszeitung der AZ Medien in ihrer Berichterstattung die Anhöhrungspflicht bei schweren Vorwürfen verletzt hat. Auch habe die wiederholte Publikation eines Fotos des Anwalts dessen Privatsphäre verletzt.
Im Raum stand die Frage, ob ein Beschuldigter zu neuen schweren Vorwürfen jedesmal anzuhören ist. Nicht verletzt wurde die Anhörungspflicht nach Ansicht des Presserats durch den ersten Artikel vom 12. Januar. Der Journalist ... weiter lesen

