Mittwoch
21.11.2012, 12:42
«Puls»-Sendung über Botox hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt
Unter dem Titel «Ein gefährliches Gift macht sich nützlich» informierte «Puls», das Gesundheitsmagazin des Schweizer Fernsehens, Anfang Januar zum Thema Botox. In der halbstündigen Spezialsendung ging es ... weiter lesen
Unter dem Titel «Ein gefährliches Gift macht sich nützlich» informierte «Puls», das Gesundheitsmagazin des Schweizer Fernsehens, Anfang Januar zum Thema Botox. In der halbstündigen Spezialsendung ging es um die Entdeckung und die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten des Nervengifts. Nicht thematisiert wurden dagegen die für die Botox-Produktion nötigen Tierversuche.
Nun hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gutgeheissen. «Puls» habe das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt: Das Publikum habe sich zu der Sendung keine eigene Meinung bilden können, weil die Problematik der Tierversuche nicht zur Sprache gekommen sei, heisst es ... weiter lesen

