Freitag
07.12.2012, 09:32
Journalisten müssen für Dokumenten-Einsicht zahlen
Medienschaffende sollen nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die Einsicht in amtliche Dokumente ebenfalls eine Gebühr bezahlen. Die Richter in St. Gallen haben die Beschwerde eines Journalisten der ... weiter lesen
Medienschaffende sollen nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die Einsicht in amtliche Dokumente ebenfalls eine Gebühr bezahlen. Die Richter in St. Gallen haben die Beschwerde eines Journalisten der Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» abgewiesen.
Der Journalist hatte 2010 das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen einer Recherche um Angaben bezüglich der Prüfung von Energie-Etiketten bei Elektrogeräten ersucht. Nachdem er mit den per Mail gelieferten Antworten nicht zufrieden war, stellte er ein Gesuch um Einsicht in die relevanten ... weiter lesen

